Rechtsform

SARL (SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE) oder GmbH

 

Die SARL entspricht der deutschen GmbH und ist die häufigste Gesellschaftsform in Frankreich. Sie hat zwischen 2 und 100 Gesellschaftern, bei einem Gesellschafter handelt es sich um eine Einmann-GmbH (EURL). Anders als in Deutschland ist für die Gründung einer SARL kein Mindestkapital mehr vorgeschrieben: die Gesellschafter entscheiden frei über die Höhe des Stammkapitals, das als Geld- oder Sacheinlage erbracht werden kann.

Die Haftung ist für die Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt. Dem Geschäftsführer obliegt jedoch eine erweiterte Haftung: sollte z.B. ein Konkurs durch seinen beruflichen Fehler (faute professionnelle) zustande gekommen sein, so muss er u.U. mit seinem eigenen Vermögen die Gläubiger entschädigen.

Der Geschäftsführer einer SARL muss eine natürliche Person, jedoch nicht unbedingt Gesellschafter sein. Er wird sowohl sozialrechtlich als auch steuerlich einem Arbeitnehmer gleichgestellt, wenn er nicht mehr als 50% der Anteile der Gesellschaft inne hat (associé minoritaire).
Besitzt er mehr als 50% der Anteile (associé majoritaire), so ist er sozialrechtlich einem Selbstständigen gleichgestellt; steuerlich bestehen keine Unterschiede zum Minderheitengeschäftsführer.

Weitere Informationen zur SARL finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH, sowie im Merkblatt der CCI: Die französische GmbH


EI (ENTREPRISE INDIVIDUELLE) ET ME (MICRO ENTREPRENEUR)

 

Der Alleininhaber eines Geschäfts kann sich, ohne Einsatz eines gesetzlichen Mindestkaptitals, als Einzelunternehmer eintragen lassen. Er haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ist der Einzelunternehmer Eigentümer seines Hauptwohnsitzes, so kann er diesen schützen, indem er ihn durch eine notarielle Urkunde unpfändbar erklärt.

Der Einzelunternehmer muss sich obligatorisch bei den Versicherungskassen für gewerbliche Berufe sozialversichern (Adresse: siehe BERATERPOOL).

In steuerlicher Hinsicht ist der Einzelunternehmer einkommenssteuerpflichtig in der Rubrik der gewerblichen Einkünfte (bénéfices industriels et commerciaux).
Der Einzelunternehmer kann sich unter Micro Entrepreneur (Kleinstunternehmer) anmelden, und zwar unter www.autoentrepreneur.cci.fr, d.h. er wird auf Grund eines minimales steuerliches und soziales Regim erst Steuern zahlen sobald er Einkommen generiert hat, dies ist aber nur bis zum bestimmten Umsatzgrenzen möglich. Siehe unter micro-entreprise.

Das Einzelunternehmen stellt einen sog. fonds de commerce, eine Geschäftseinrichtung, dar. Diese kann in ihrer Gesamtheit veräußert werden, was jedoch steuerlich teuer werden kann.
Wird der fonds de commerce jedoch als Sacheinlage in eine Gesellschaft eingebracht, so wird dies im Rahmen der Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmerschaft steuerlich bevorzugt.

Weitere Informationen in deutscher Sprache zur Entreprise Individuelle finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH.

An dieser Stelle finden Sie die Hauptmerkmale der gängigsten Unternehmensformen für Existenzgründer in Frankreich. Eine vollständige Liste sowie weitere detaillierte Informationen erhalten Sie in den Merkblättern und Broschüren der CCI, sowie direkt beim Zentrum für Deutsches Recht.


SAS (SOCIETE PAR ACTIONS SIMPLIFIEE)

 

Bei der SAS handelt es sich um eine vereinfachte Aktiengesellschaft, die anfänglich für grössere Joint-Venture-Vorhaben konzipiert war, seit 1999 aber auch Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) zugänglich gemacht wurde. Aktionäre der SAS können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein; daher eignet Sie sich zum Beispiel zur Gründung von Filialen. Die Rechte der Aktionäre gleichen denen einer normalen AG.

Es besteht heute kein Mindeststammkapital mehr für eine SAS. Die SAS haftet mit Ihrem gesamten Vermögen, daher ist die Haftung der einzelnen Aktionäre auf Ihre Einlagen beschränkt.

Weitere Informationen zur SAS finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH, sowie in den Merkblättern der CCI.


EURL (ENTREPRISE UNIPERSONELLE A RESPONSABILITE LIMITEE)

 

Hat eine SARL nur einen einzigen Gesellschafter, so handelt es sich um eine EURL, eine Einmanngesellschaft. Gesellschafter kann eine juristische oder natürliche Person sein; letztere muss sich jedoch auf jeden Fall bei den Sozialversicherungskassen für Selbständige versichern. Vorteil gegenüber der Entreprise Unipersonnelle (EI) ist die beschränkte Haftung der EURL (Haftungsbeschränkung auf die Höhe der Geld- und Sacheinlagen). Doch auch hier gilt: wird dem Gesellschafter ein schwerwiegender beruflicher Fehler nachgewiesen, so kann im Konkursfall sein Privatvermögen zur Begleichung der Verbindlichkeiten herangezogen werden.

Genauso wie bei der SARL verlangt der französische Gesetzgeber kein Mindestkapital bei der Gründung einer EURL. Gehen Sie dennoch davon aus, dass der Einsatz eines gewissen Stammkapitals zumindest von Vorteil ist, besonders im Bezug auf die Gewährung von Krediten durch Banken und Lieferanten.

Weitere Informationen zur SARL finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH.


SUCCURSALE

 

Die Succursale ist eine einfache Zweigniederlassung eines deutschen Unternehmens, welche nur die Besonderheit hat, im Ausland zu sein. Diese Zweigniederlassung besitzt keine juristisch eigenständige Persönlichkeit ; sie hat kein eigenes Vermögen, der ausländische Betriebsteil ist ud bleibt Komponente des deutschen Mutterhauses. Die Verbindlichkeiten der Succursale müssen vom ausländischen Unternehmen voll getragen werden.

Die Anmeldung der Zweigniederlassung wird über das Centre de Formalités des Entreprises abgewickelt, da sie im Handelsregister eingetragen werden muss. Außerdem ist sie als feste Betriebsstätte in Frankreich steuerpflichtig.

Weitere Informationen in deutscher Sprache zur Succursale finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH.


FILIALE

 

Die Filiale ist eine rechtlich unabhängige Gesellschaft französischen Rechts; die Muttergesellschaft haftet daher nicht für die Schulden der Tochter und umgekehrt (sollte es sich wie in den meisten Fällen um eine Tochter in Form einer Kapitalgesellschaft handeln). Für die Rechtsform der Filiale stehen alle Rechtsformen der französischen Gesetzgebung zur Verfügung. Die Filiale ist, über das Centre de Formalités des Entreprises, ins Handelsregister einzutragen. Die Einkünfte der Filiale sind in Frankreich zu versteuern.

Weitergehende Informationen zur Filiale finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH oder in den juristischen Merkblättern der CCI.

 

JURISTISCHE INFORMATIONSMERKBLÄTTER DER CCI


In den gemeinsamen notes juridiques der CCI Alsace (Straßburg, Mühlhausen und Colmar) sind wichtige juristische Themen für Unternehmer zusammenfassend und übersichtlich erklärt.
Themen sind z.B. :

  • TVA (Umsatzsteuer)
  • Bail commercial (Anmietung von Geschäftsräumen)
  • Droit des sociétés (Gesellschaftsrecht)
  • Fiscalité des entreprises (Steuerrecht der Unternehmen)

Sie können sie kostenlos auf der Homepage der CCI als PDF herunterladen.

 

Rechtsform

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Publikationen

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