Der Alleininhaber eines Geschäfts kann sich, ohne Einsatz eines gesetzlichen Mindestkaptitals, als Einzelunternehmer eintragen lassen. Er haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ist der Einzelunternehmer Eigentümer seines Hauptwohnsitzes, so kann er diesen schützen, indem er ihn durch eine notarielle Urkunde unpfändbar erklärt.
Der Einzelunternehmer muss sich obligatorisch bei den Versicherungskassen für gewerbliche Berufe sozialversichern (Adresse: siehe BERATERPOOL).
In steuerlicher Hinsicht ist der Einzelunternehmer einkommenssteuerpflichtig in der Rubrik der gewerblichen Einkünfte (bénéfices industriels et commerciaux).
Der Einzelunternehmer kann sich unter Auto Entrepreneur (Kleinstunternehmer) anmelden, und zwar unter www.autoentrepreneur.cci.fr, d.h. er wird auf Grund eines minimales steuerliches und soziales Regim erst Steuern zahlen sobald er Einkommen generiert hat, dies ist aber nur bis zum bestimmten Umsatzgrenzen möglich. Siehe unter micro-entreprise.
Das Einzelunternehmen stellt einen sog. fonds de commerce, eine Geschäftseinrichtung, dar. Diese kann in ihrer Gesamtheit veräußert werden, was jedoch steuerlich teuer werden kann.
Wird der fonds de commerce jedoch als Sacheinlage in eine Gesellschaft eingebracht, so wird dies im Rahmen der Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmerschaft steuerlich bevorzugt.
Weitere Informationen in deutscher Sprache zur Entreprise Individuelle finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH.
An dieser Stelle finden Sie die Hauptmerkmale der gängigsten Unternehmensformen für Existenzgründer in Frankreich. Eine vollständige Liste sowie weitere detaillierte Informationen erhalten Sie in den Merkblättern und Broschüren der CCI, sowie direkt beim Zentrum für Deutsches Recht.
Hat eine SARL nur einen einzigen Gesellschafter, so handelt es sich um eine EURL, eine Einmanngesellschaft. Gesellschafter kann eine juristische oder natürliche Person sein; letztere muss sich jedoch auf jeden Fall bei den Sozialversicherungskassen für Selbständige versichern.
Vorteil gegenüber der Entreprise Unipersonnelle (EI) ist die beschränkte Haftung der EURL (Haftungsbeschränkung auf die Höhe der Geld- und Sacheinlagen). Doch auch hier gilt: wird dem Gesellschafter ein schwerwiegender beruflicher Fehler nachgewiesen, so kann im Konkursfall sein Privatvermögen zur Begleichung der Verbindlichkeiten herangezogen werden.
Genauso wie bei der SARL verlangt der französische Gesetzgeber kein Mindestkapital bei der Gründung einer EURL. Gehen Sie dennoch davon aus, dass der Einsatz eines gewissen Stammkapitals zumindest von Vorteil ist, besonders im Bezug auf die Gewährung von Krediten durch Banken und Lieferanten.
Weitere Informationen zur SARL finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH.
Die Filiale ist eine rechtlich unabhängige Gesellschaft französischen Rechts; die Muttergesellschaft haftet daher nicht für die Schulden der Tochter und umgekehrt (sollte es sich wie in den meisten Fällen um eine Tochter in Form einer Kapitalgesellschaft handeln).
Für die Rechtsform der Filiale stehen alle Rechtsformen der französischen Gesetzgebung zur Verfügung.
Die Filiale ist, über das Centre de Formalités des Entreprises, ins Handelsregister einzutragen. Die Einkünfte der Filiale sind in Frankreich zu versteuern.
Weitergehende Informationen zur Filiale finden Sie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH oder in den juristischen Merkblättern der CCI.

DEUTSCH-FRANZöSISCHER UNTERNEHMER-SPRECHTAG
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