DURCHFÜHRUNG VON BAU- UND MONTAGEARBEITEN
Die deutsch- französischen Handelsbeziehungen sind traditionell sehr eng. Das Handelsvolumen liegt bei rund 120 Mrd. €. Insbesondere in den grenznahen Regionen ist auch die Durchführung von Bau- und Montagearbeiten beim französischen Nachbarn sehr beliebt. Zur erfolgreichen Abwicklung der Arbeiten in Frankreich müssen jedoch neben steuer-, arbeits- und sozialversicherungs-rechtlichen Aspekten auch baurechtliche Besonderheiten und spezifische Gewährleistungsvorschriften beachtet werden. Damit geschäftliche Kooperationen nicht in einer K.O.-Operation mit den französischen Behörden und Ämtern enden, gibt das vorliegende Merkblatt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die bei Bau- und Montage-leistungen im Nachbarland zum tragen kommen.





Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die vorübergehend nach Frankreich entsandt werden, müssen grundsätzlich bei der französischen Arbeitsinspektion (Inspecteur du travail) am Ort der...