FRANKREICH: ARBEITNEHMER - ENTSENDUNG / ANMELDUNG
Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die vorübergehend nach Frankreich entsandt werden, müssen grundsätzlich bei der französischen Arbeitsinspektion (Inspecteur du travail) am Ort der Dienstleistungserbringung angemeldet werden. Weitere Informationender französischen Arbeitsinspektion finden Sie im Internet unter: http://www.travail.gouv.fr Ein Musterformular zur Anmeldung bei der Arbeitsinspektion finden Sie unter: http://www.travail.gouv.fr/IMG/doc/DeclarDetach.doc Einen Überblick über die vorübergehende Entsendung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen (Détachement temporaire en France d’un salarié d’une entreprise étrangère; Stand: 17.02.2006) in französischer Sprache sowie Kurzinformationen auch in deutscher Sprache (z.B. über französische Regelungen, die der Arbeitgeber einhalten muss) finden sie auf der Homepage des „Ministère de l’emploi, de la cohésion sociale et du logement“. Die Internetadresse lautet: http://www.travail.gouv.fr Weitere Informationen erhalten Sie in Lahr von:Frédéric Carrière
Tel.: +49 (0) 7821 2703-650
E-Mail: frederic.carriere@freiburg.ihk.de
Inspecteur du travail
www.travail.gouv.fr


